Gemeinde Lenting

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan ‘Business Park Lenting (BPL)’

Planung: 2018 – 2020
Größe: 1,45 ha
Leistungen: Bebauungsplan LPh 1-3, Grünordnungsplan LPh 1-4, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan
In Zusammenarbeit mit:
Architekt: Hartmann Architekten BDA, Mönchengladbach
Projektmanagement: Bacher Bau GmbH & Co. KG, Ingolstadt und Ing.- Büro Wolfgang R. Löffler, München

Das am südöstlichen Ortsrand von Lenting südlich der Bahnhofstraße gelegene Vorhabengrundstück wurde früher als Fleischwerk und seit dessen Schließung als Lagerhaus und für Kleingewerbe genutzt.
Auf Antrag des Vorhabenträgers hat der Gemeinderat von Lenting am 4.12.2018 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 17 “Business Park Lenting (BPL)” gefasst.
Es ist die Errichtung eines aus unterschiedlichen Modulen, darunter ein Hochhaus mit 41 m, aufgebauten hochwertigen Gebäudekomplexes vorgesehen. Die im Rahmen des Business Parks geplanten Nutzungen sind Büros, Hotel, Kanzleien, Arztpraxen, Fitnesscenter mit Physiopraxis, Einzelhandel unter 500 m² Verkaufsfläche, Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen, Showroom, Kindertagesstätte bzw. Kindergarten, Gastronomiebetriebe, Läden, Werkstätten und Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. Das Baugebiet wird mit einer voraussichtlich zweistöckigen Tiefgarage sowie einem Parkhaus für die Beschäftigten sowie für die Besucher ausgestattet.
Gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan wird ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt.
Zulässig sind
– Gewerbebetriebe aller Art und öffentliche Betriebe
– Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
– Anlagen für sportliche Zwecke
– Anlagen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke (nach § 1 Abs. 6 BauNVO)

Das Bauvorhaben wird durch private Grünflächen im Inneren gegliedert, die mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind. Die Erschließung erfolgt über die nördlich angrenzende über die Bahnhofstraße.
Aus den folgenden städtebaulichen Gründen wird eine von der BauNVO abweichende maximale Geschossflächenzahl (GFZ) in Höhe von 2,7 festgesetzt:
Die Gemeinde Lenting sieht es als ihre Aufgabe an, im Verdichtungsraum Ingolstadt Angebote für anspruchsvolle Bürostandorte mit der notwendigen Infrastruktur zu schaffen. Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an Gewerbegrundstücken und den sehr geringen Flächenreserven und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Lenting soll das Vorhabengrundstück im Sinne des Flächensparens mit einer hohen Bebauungsdichte entwickelt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde am 17.11.2020 vom Gemeinderat Lenting als Satzung beschlossen.