Gemeinde Großmehring

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Dettelbach“ – Gemeinde Großmehring

Planung: 2018-2020
Größe: 20,2 ha
Leistungen: Berichtigung des Flächennutzungsplans, Bebauungsplan und Grünordnungsplan, Umweltbericht
in Zusammenarbeit mit:
T+R Ingenierure, Ingolstadt (Erschließungsplanung)
Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbB, Germering (Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung)
hirner & riehl architekten und stadtplaner partg mbb, München (Objektplanung Kindertagesstätte)

Die Gemeinde Großmehring liegt direkt östlich der Stadtgrenze Ingolstadts und ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Die großen Neubaugebiete und der weitere Wohnraumbedarf bedingen auch einer Anpassung der sozialen Infrastruktur. Da die Anzahl der Geburten in den letzten Jahren gestiegen ist und zudem seit dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht, ist der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gestiegen. Im Flächennutzungsplan war der Geltungsbereich als Allgemeines Wohngebiet mit einer Ortsrandeingrünung dargestellt.
Mit dem vorliegenden Bebauungs- und Grünordnungsplan wird Baurecht für eine Kinderbetreuungseinrichtung geschaffen. Diese wird im Süden des Plangebietes an der Ingolstädter Straße verortet. Die Parkplätze für den Bring- und Holverkehr der Kinder, sowie die Mitarbeiterparkplätze des Betreuungspersonals sind südlich des Gebäudes angeordnet. Entsprechend dem erarbeiteten Lärmgutachten des Ingenieurbüro Greiner stellen sich keine Anforderung an die gebäudlichen Ausführungen dar.
Das nördlich gelegene Wohnbaugebiet ist in verschiedene Bereiche unterteilt, so dass der Bau von Mehrfamilien-, Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern ermöglicht wird. Hierbei nimmt die städtebauliche Dichte jeweils zu den Rändern des Planungsgebietes ab. Eine Ortsrandeingrünung, die teils auf Privatgrund und teils auf öffentlichem Grund verwirklicht wird, schafft einen harmonischen Übergang zur freien Landschaft. Im Zuge des Verfahrens wurde zudem der Flächennutzungsplan berichtigt und der südliche Teil des Geltungsbereiches als Fläche für den Gemeindebedarf dargestellt.