Gemeinde Lenting

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan ‘Generationenpark Lenting’

Planung: 2020 – 2022
Leistungen: Bebauungsplan LPh 1-3, Grünordnungsplan LPh 1-4, Umweltbericht

In Zusammenarbeit mit:
Architekt: ERLBAU Deggendorf GmbH & Co. KG

Größe: 1,71 ha

Das am nordwestlichen Ortsrand von Lenting gelegene Vorhabengrundstück wird derzeit überwiegend als Ackerfläche genutzt. Mit dem Vorhaben soll der Bedarf an stationären Pflegeplätzen gedeckt und weitere Angebote für seniorengerechtes Wohnen ermöglicht werden.
Auf Antrag der Vorhabenträgerin, der ERLBAU Deggendorf GmbH & Co. KG, hat der Gemeinderat von Lenting am 1.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 22 “Generationenpark Lenting” gefasst.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan wird die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes mit 90 Pflegeplätzen ermöglicht. Zusätzlich werden vier weitere Gebäude mit 90 barrierefreien Wohnungen, überwiegend für Betreutes Wohnen und Personalwohnungen ermöglicht. Zudem sind innerhalb der Pflegeeinrichtung Räume für Dienstleistungen wie z. B. Cafeteria, Restaurant, Friseur, Hauswirtschaft, Kiosk zugelassen. Zusätzlich werden 116 oberirdische Stellplätze und in der Tiefgarage 27 Stellplätze errichtet.
Gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Der südliche Teil des Vorhabengebietes wird von einer 110kV-Bahnstromleitung überspannt, weshalb zum Schutz vor davon ausgehenden Gefährdungen für diesen Bereich gesonderte Festsetzungen zur Höhenbegrenzung von baulichen Anlagen getroffen wurden.
Das Bauvorhaben wird durch Pflanzgebote zur Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern im Inneren gegliedert und in die Umgebung eingebunden. Die Erschließung erfolgt über eine parallel zur Bahnstromleitung verlaufende Erschließungsstraße.
Es wird eine die Orientierungswerte der BauNVO überschreitende maximale Grundflächenzahl von 0,45 und eine Geschossflächenzahl von 1,30 festgesetzt, um aus den städtebaulichen Gründen eine verdichtete Bebauung zu erreichen. Zugleich wurde zur angrenzenden Wohnbebauung ein Streifen festgesetzt, der von Nebenanlagen und Stützmauern freizuhalten und zu bepflanzen ist, um einen aufgelockerten Übergang zu erreichen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde am 07.06.2022 vom Gemeinderat Lenting als Satzung beschlossen.