Für die Unterhaltung der gemeindeeigenen Gewässer gibt die Stadt Neustadt an der Donau jährlich einen sechsstelligen Geldbetrag aus. Einen Teil dieser Ausgaben bekommt sie vom Freistaat Bayern erstattet. Seit 2005 ist diese staatliche Förderung jedoch an das Vorhandensein eines Gewässerentwicklungsplanes geknüpft. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Stadt Neustadt a. d. Donau das Büro Weinzierl mit der Erstellung einer Gewässerentwicklungsplanung für die Gewässer 3. Ordnung innerhalb des Gemeindegebietes.
Zu den zentralen Aufgaben der Gewässerentwicklungsplanung im Gemeindegebiet der Stadt Neustadt a. d. Donau zählten vor allem
- das Aufzeigen von Möglichkeiten einer natur- und gewässerschutzorientierten Unterhaltung, Pflege und Entwicklung der Entwässerungsgräben mit dem Ziel die anfallenden Kosten zu minimieren
- die Erhaltung der natürlichen Funktionsfähigkeit der Gewässer bzw. deren Wiederherstellung, um so unter anderem auch einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu leisten
- das Aufzeigen von Möglichkeiten einer naturnahen Entwicklung der ursprünglich natürlichen Gewässer und deren Auen
Zunächst wurden auf Basis historischer Karten und naturnaher Referenzgewässerstrecken Leitbilder, sozusagen als Soll-Zustand, für die zu untersuchenden Gewässer ausgearbeitet. Im Anschluss wurde die Bestandssituation der Gewässer und deren angrenzende Flächennutzungen erhoben.
Aus dem Abgleich des erhobenen Ist-Zustandes der Gewässer mit den zuvor definierten Leitbildern wurden ökologische Defizite aufgezeigt und Ziele und Maßnahmen zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen entwickelt, die als Basis für den zukünftigen Umgang mit den Gewässern dienen.