Der Gemeinderat von Lenting hat in der Sitzung vom 04.07.2023 die Satzungsbeschlüsse des Bebauungsplans Nr. 25 „Dichterviertel“ und des Bebauungsplans Nr. 28 „Am Wald“ gefasst. Inhaltlich regeln die einfachen Bebauungspläne der Innenentwicklung das Maß der baulichen Nutzung. In Verbindung mit weiteren bereits gesatzten sowie noch zu satzenden Bebauungsplänen wird das Maß der baulichen Nutzung im gesamten unbeplanten Innenbereich von Lenting somit geregelt.