Um aufgrund des stetig zunehmenden Paketaufkommens die Zustellung im DHL-Netzverbund langfristig sicherstellen zu können, ist der Bau eines Paketzentrums in der Region Ingolstadt notwendig. Die Deutsche Post AG hat deshalb den Antrag bei der Gemeinde Weichering gestellt, einen vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen, um den Bau eines Paketzentrums zu ermöglichen. Innerhalb des Gemeindegebietes wurden mehrere Standorte untersucht, wobei sich einzig der Standort westlich von Weichering als realisierbar herausstellte.
Da die Fläche des Paketzentrums innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Brucker Forst“ lag, hat die Gemeinde Weichering einen Antrag auf Änderung des Umgriffs des Landschaftsschutzgebietes gestellt. Mit Einbringungsflächen zur Stärkung des Landschaftsschutzgebietes wurde die Entnahme kompensiert. Im Flächennutzungsplan war die Fläche zu großen Teilen als landwirtschaftliche Fläche oder Waldfläche dargestellt. Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Teiländerung des Landschaftsplans wurde die Fläche in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Paketzentrum“ umgewidmet. Im Parallelverfahren wurde der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan „Paketzentrum Weichering“ aufgestellt. Die Vorhabenplanung umfasst eine knapp 2,5 ha große Frachthalle, in der die Pakete angeliefert, sortiert und wieder aufgeladen werden. Eine Dachbegrünung und Bestückung mit Anlagen zur erneuerbaren Energiegewinnung sind im Bebauungsplan festgesetzt. Weiterhin sind ein Verwaltungsgebäude, ein Parkhaus, eine Heizzentrale, eine Kläranlage sowie untergeordnete weitere Bauten festgesetzt.
Um den maximalen Verkehr von knapp 1.300 LKW pro Tag abwickeln zu können, ist ein Ausbau der Kreisstraße ND 18 und des Knotenpunkts Maxweiler der Bundesstraße B16 notwendig. Hier wurde in Abstimmung mit der Kreisstraßenverwaltung und dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt eine Anpassung der Kurvenradien sowie der Aus- und Neubau von Ein- und Ausfädelstreifen auf die Bundesstraße 16 erarbeitet. Durch die hohe Vorbelastung (Bestand B16 und Bahnlinie Ingolstadt-Neuoffingen) der zwar entfernten, jedoch relevanten Immissionsorte sind Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Insgesamt sieben Lärmschutzwände (teilweise Fassadenverkleidung des Parkhauses) mindern die Lärmbelastung soweit ab, dass keine schädlichen Auswirkungen an den Immissionssorten zu erwarten sind.
Siehe auch unsere Projektvorstellung zu den Umweltberichten zum “Paketzentrum Weichering”.