Um aufgrund des stetig zunehmenden Paketaufkommens die Zustellung im DHL-Netzverbund langfristig sicherstellen zu können, ist der Bau eines Paketzentrum in der Region Ingolstadt notwendig. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weichering war die Fläche zu großen Teilen als landwirtschaftliche Fläche oder Waldfläche dargestellt. Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Teiländerung des Landschaftsplans wurde die Fläche in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Paketzentrum“ umgewidmet. Im Parallelverfahren wurde der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan „Paketzentrum Weichering“ aufgestellt. Die Vorhabenplanung umfasst eine knapp 2,5 ha große Frachthalle, in der die Pakete angeliefert, sortiert und wieder aufgeladen werden, sowie alle erforderlichen Nebenanlagen (Verwaltung, Parkhaus, Übergabestation, etc.).
Der Umweltbericht als Teil der Begründung zum Bebauungs- und Flächennutzungsplan ist nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches geregelt. Es erfolgt die Erfassung und Beschreibung des Zustandes des Vorhabengebietes bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter, Menschen, menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und kulturelles Erbe und Sachgüter.
Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen des Vorhabens „Paketzentrum Weichering” unter Darstellung der hierfür maßgebenden Ziele des Umwelt- und Naturschutzes. Insbesondere wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter bewertet und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Umweltauswirkungen des Vorhabens entwickelt:
- Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen, menschliche Gesundheit, z.B.
– Bebauung des Vorhabengebietes, Verlust als Fläche für die Naherholung
– Verkehrszunahme von bis zu ca. 1.300 Lastkraftwagen / 24 h, Lärmauswirkungen - Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, z.B.
– Inanspruchnahme und Verlust von ca. 1,9 ha bodenfeuchten Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern
– Mögliche Beeinträchtigung angrenzender Biotopflächen durch nächtliche Beleuchtung - Vermeidungsmaßnahmen für das Schutzgut Menschen, menschliche Gesundheit, z.B.
– Errichtung von Lärmschutzwänden zur Sicherstellung des Immissionsschutzes
– Neue Geh -und Radwegeverbindung zwischen Weichering und Maxweiler - Vermeidungsmaßnahmen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, z.B.
– Überwachung der Rodungsgrenzen durch ökologische Baubegleitung
– Beleuchtungskonzept mit ausschließlich nach unten gerichteten LED-Lampen, Farbtemperatur max. 2400 K
Der nach der Bayerischen Kompensationsverordnung und dem Bayerischen Waldgesetz ermittelte Eingriff in Natur und Landschaft wird durch insgesamt acht Ausgleichsflächen sowie eine CEF-Maßnahme kompensiert:
- Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt und weitere Schutzgüter, z.B.
– Flächengleiche Ersatzaufforstung von bodenfeuchten Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern mit Anlage von feucht-nassen Geländemulden, Einbringung von Waldboden aus den gerodeten Flächen zur Übertragung von typischen Tier- und Pflanzenarten, Totholzhaufen zur Strukturanreicherung
– Einstellung der forstlichen Nutzung in einer nahegelegenen Waldfläche als vorab umgesetzte CEF-Maßnahme. Hierzu wurden dort als Ausgleich für die für das Vorhaben zu rodenden Habitatbäume von an Höhlen gebundenen Fledermaus- und Vogelarten, Nist- und Fledermauskästen aufgehängt sowie durch das Anbohren und Fräsen in Bestandsbäumen künstlich neue Habitatbäume geschaffen.
Die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange können dem Umweltbericht entnehmen, wie die Gemeinde die Umweltprüfung durchgeführt hat.
Als bereits umgesetzte CEF-Maßnahme für den Verlust von Fledermaus- und Vogelhabitaten erfolgt die Einstellung der forstlichen Nutzung auf einer nahegelegenen Waldfläche. Hierzu wurden dort, als Ausgleich für die für das Vorhaben zu rodenden Habitatbäume von an Höhlen gebundenen Fledermaus- und Vogelarten, Nist- und Fledermauskästen aufgehängt sowie durch das Anbohren und Fräsen in Bestandsbäumen künstlich neue Habitatbäume geschaffen.
Die Rodungsarbeiten wurden durch eine ökologische Baubegleitung, unter anderem zum Schutz der vorhandenen Fledermauspopulation betreut. Dabei wurden die zu fällenden Habitatbäume vorab mithilfe von Baumkletterern auf Höhlen und deren eventuellen Besatz mit Fledermäusen kontrolliert. Soweit in den zu rodenden Bäumen geeignete Höhlen angetroffen werden konnten, wurden diese im Zuge der Fällarbeiten gesichert und im Zuge der CEF-Maßnahme als Habitatelemente stehend an dortigen Bäumen befestigt.
Siehe auch unsere Projektvorstellung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan “Paketzentrum Weichering”.