Auf Grundlage des im Jahr 2017 aufgestellten Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Manterinbach wurde der erste Abschnitt aus dem GEK umgesetzt.
Der Manterinbach (Gewässer III. Ordnung) durchfließt die Gemeinden im Norden Ingolstadts von West nach Ost und mündet südlich der Gemeinde Kösching in den Köschinger Bach. Dabei durchfließt der Bach einen überwiegend landwirtschaftlich genutzten Raum, bestehend aus Intensivgrünland und Ackerflächen.
Bei der hier beschriebenen Maßnahme 1 handelt es sich um ein Teilstück des Manterinbaches, den Lentinger Bach, der ca. 800m östlich der A9 und südlich der Gemeinde Lenting liegt.
Die Maßnahme 1 sah auf eine Länge von 300m eine Renaturierung des Gewässerlaufs vor. Dabei sollte ein naturnahes Gewässerbett mit mäandrierendem Verlauf gestaltet und eine standorttypische Ufervegetation entwickelt werden.
Der Lentinger Bach verlief hier geradlinig in einem gleichförmigen, eingetieften Kastenprofil. Es herrschte ein monotones Strömungsbild mit langsamer Strömung und die Uferböschungen waren steil und strukturarm. Das Sohlsubstrat bestand fast ausschließlich aus schlammigen Feinsedimenten. Die Vegetation bestand aus Schilfröhricht und nitrophytischer Krautflur.
Folgende Maßnahmen zur hydrologischen, morphologischen und ökologischen Aufwertung wurden umgesetzt
- Herstellung eines neuen Bachlaufes, naturnah und strukturreich in geschwungener Linienführung durch Anlage von Mäandern mit asymmetrischem Gewässerprofil und teils flachen Uferböschungen
- Beibehaltung des alten Gewässerverlaufs als Nebengerinne und zusätzlichem Retentionsraum im Hochwasserfall und für den Drainageablauf aus den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Ausbildung von Prall- und Gleitufern mit Flachwasserzonen
- Verbesserung der Habitatvielfalt durch Ausbringen von Kies und Totholzstrukturen
- Bodenabtrag zwischen bestehendem und neuem Gewässerlauf zur Schaffung von Flachwasserzonen
- Sukzessionsflächen im Flachwasserbereich zur Entwicklung von standorttypischen feuchten Hochstaudenfluren
- Entwicklung eines mindestens 5m breiten Gewässerrandstreifens
- Entwicklung von extensiv bewirtschafteten Feuchtwiesenflächen (2-malige Mahd) als Übergangsbereich zum angrenzenden Grünland