Die Gemeinde Lenting befindet sich direkt nördlich der Stadt Ingolstadt im Verdichtungsraum. Das anhaltende Bevölkerungswachstum führt neben der Neuausweisung von Baugebieten auch zu einer Nachverdichtung im Bestand. Neben Wohnbauten, die aufgrund ihrer Größe das Ortsbild verändern, führte die Stellplatzproblematik zu immer wiederkehrenden Diskussionen im Gemeinderat. Um das Maß der baulichen Nutzung steuern zu können und einheitliche Regelungen für den unbeplanten Innenbereich von Lenting zu erhalten, wurde im Gemeinderat der Beschluss gefasst, Bebauungspläne zur Innenentwicklung aufzustellen.
In der städtebaulichen Analyse wurde die GRZ I und GRZ II ermittelt und die Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude. Hieraus wurde das festzulegende Maß der baulichen Nutzung abgeleitet. Durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl und der Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude wird das künftige Maß der baulichen Nutzung definiert. Ziel ist den kleinteiligen Charakter des Ortskerns zu erhalten. Insgesamt wurden 5 Bebauungspläne für den unbeplanten Innenbereich aufgestellt.
Für den südlich des Ortskerns liegenden Bereich wurde der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 21 „Hinter den Zäunen II“ aufgestellt. Dieser wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2020 als Satzung beschlossen. Die nachfolgenden Bebauungspläne wurden als einfache Bebauungspläne ohne Festsetzung der Art der baulichen Nutzung fortgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 20 „Ziegelei und Hofmarksherren“ wurde für das nördlich des Ortskerns liegenden Bereich aufgestellt. Dieser wurde in der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2022 beschlossen. Für den östlich des Ortskerns liegenden Bereich wurde der Bebauungsplan Nr. 25 „Dichterviertel“ aufgestellt. Dieser wurde in der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2023 als Satzung beschlossen. Für den westlich des Ortskerns liegenden Bereich wurde der Bebauungsplan Nr. 28 „Am Wald“ aufgestellt. Dieser wurde ebenfalls in der Sitzung vom 04.07.2023 als Satzung beschlossen.
Für den Ortskern wird der Bebauungsplan Nr. 29 „Ortskern“ aufgestellt. Die Festsetzungen werden hier aufgrund der heterogenen Bebauung mit landwirtschaftlichen Gebäuden und Wohngebäuden abweichend getroffen (mehr Wohneinheiten und grenzständige Bebauung möglich). Der Satzungsbeschluss wird im Laufe des Jahres 2025 angestrebt.
Gemeinde Lenting
Bebauungspläne Ortszentrum – Gemeinde Lenting
Leistungen: städtebauliche Analyse, qualifizierte und einfache Bebauungspläne, Umweltberichte
Planung: 2018-2025
Größe: ca. 60 ha