23. April 2026

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 67 „ Sondergebiet Oberstimm West I (GEOS 1)“ als Satzung beschlossen

Die GEOS Besitz GmbH als Beteiligungsgesellschaft der BÜCHL Gruppe beabsichtigt auf einer Verfüllfläche der ehemaligen Zaunerweiher in Oberstimm ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Rohstoffe, Recycling und erneuerbare Energien“ zu entwickeln. Zur Schaffung des notwendigen Baurechts hat der Markt Manching einen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit der Festsetzung des Sondergebietes aufgestellt und gleichzeitig den Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Zaunerweiher geändert.
Wir haben dazu den Grünordnungsplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erarbeitet und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für die geplante Gebietsausweisung durchgeführt. Ebenso haben wir die erforderlichen Umweltberichte nach §2a BauGB für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 6 erstellt.
In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates des Marktes Manching der laufenden Wahlperiode wurde am 23. April 2026 nun einstimmig der Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 67 „Sondergebiet Oberstimm West I (GEOS 1)“ gefasst, so dass nun, nach der noch durchzuführenden Teilverfüllung der Weiherfläche westlich der Bundesstraße 13, Betriebe und Anlagen, die Recycling-, Rohstoff- oder Energieerzeugungsprozessen dienen, errichtet werden können.